PARTNERKODEX der WB-Treuhand,
Wirtschaftsberater -und
Versicherungsmakler GmbH

Als freie, selbständige Finanz- und Wirtschaftsberater, Versicherungsmakler und -vermittler arbeiten nachfolgend aufgeführte Vertragspartner in der WB-Treuhand Wirtschaftsberater- und Versicherungsmakler GmbH zusammen. Sie beraten ihre Klienten in allen Fragen der Vermögensbildung und Vermögenssicherung unabhängig und neutral und vermitteln diesem Ziel dienende Verträge. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten die Vertragspartner kollegial und vertrauensvoll zusammen. Sie verpflichten sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Kollegen und die gebildeten Gremien zu unterstützen
(vor allem die Facharbeitskreise Kommunikation, Vermögensbildung, Vermögenssicherung ).
Die WB-Treuhand GmbH und ihre Vertragspartner unterwerfen sich dem geltenden Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht, den üblichen Handelsbräuchen und den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Die WB-Treuhand GmbH hält für ihre Vertragspartner treuhänderisch Vertriebsvereinbarungen im Kapitalanlagen- und Versicherungsbereich und vertritt deren Interessen bei der Abrechnung der Provisions- und Courtageansprüche.

Die Vertragspartner der WB-Treuhand GmbH werden im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit die nachfolgenden Richtlinien und Bestimmungen besonders beachten:


Die persönliche Situation und Zielsetzung des Klienten steht immer im Vordergrund einer objektiven und qualifizierten Beratung.

Vor jeder Beratung erfolgt daher stets eine genaue und sorgfältige Erhebung des persönlichen Ist-Status. Aufgrund dessen wird in der Regel eine schriftliche Ausarbeitung erstellt, die als Grundlage für die anschließenden Gespräche dient und dem Klienten ausgehändigt wird.

Beim ersten persönlichen Kontakt soll regelmäßig keine Vermittlung erfolgen.

Sowohl die Beratungsgespräche als auch die schriftliche Ausarbeitung sind in der Regel für den Klienten kostenlos. Der Klient ist darüber zu informieren, daß der Vertragspartner Vermittlungstätigkeit durchführt und hieraus Provisionen und Courtagen erhält.

In besonderen Fällen kann ausdrücklich ein Honorar vereinbart werden.

Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, daß eine laufende Betreuung des Klienten sichergestellt ist. Er behandelt alle Informationen, die ihm von seinem Klienten anvertraut oder über seinen Klienten bekannt werden, streng vertraulich.

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